Weder gesetzlich noch privat Versicherte benötigen ein Rezept vom Arzt. Osteopathie wird als Teil der Heilkunde im Direktkontakt ausgeübt. Einige Krankenkassen setzen jedoch für eine Erstattung osteopathischer Leistungen eine ärztliche Verordnung voraus. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.