KOSTEN UND ABRECHNUNG

Für gesetzlich Versicherte

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Für gesetzlich Versicherte

  • Der Preis für eine Behandlungssitzung bewegt sich erfahrungsgemäß zwischen 100 und 105 Euro.

  • Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier.

  • Osteopathie wird als Teil der Heilkunde im Direktkontakt ausgeübt. Somit ist keine Verordnung vom Arzt notwendig. Einige Krankenkassen setzen jedoch für eine Erstattung osteopathischer Leistungen eine ärztliche Verordnung voraus. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Für Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte

  • Alle Behandlungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

  • Abhängig vom abgeschlossenen Tarif werden die Kosten für osteopathische Behandlungen durch Heilpraktiker von vielen privaten Krankenversicherungen anteilig oder vollständig erstattet.

Zertifiziertes Mitglied in der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie (HPO)