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Zahlt meine Krankenkasse die osteopathische Behandlung?

Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenübernahme. Private Krankenkassen übernehmen osteopathische Behandlungen häufig komplett oder anteilig.  Außerdem gibt es Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen, die ebenfalls anfallende Kosten abdecken können. Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier.

Was ist bei der Wahl des Osteopathen zu beachten?

Osteopathie ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Er darf rechtssicher nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Achten Sie außerdem auf eine umfassende osteopathische Grundausbildung des Behandlers von mindestens 4 Jahren und 1350 Präsenzstunden.

Muss ich ein Rezept vom Arzt vorlegen?

Weder gesetzlich noch privat Versicherte benötigen ein Rezept vom Arzt. Osteopathie wird als Teil der Heilkunde im Direktkontakt ausgeübt. Einige Krankenkassen setzen jedoch für eine Erstattung osteopathischer Leistungen eine ärztliche Verordnung voraus. Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Muss ich etwas zum Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie ein sauberes großes Handtuch als Unterlage für die Behandlungsliege mit. Haben Sie ärztliche Berichte, die im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde stehen, so können Sie diese ebenfalls mitnehmen.

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